Kompetenzen der Rechtsberatung

Die Aufgabenstellungen, mit denen Mandanten an uns herantreten, sind ebenso komplex wie das Wirtschaftsleben selbst. Oft gilt es, rechtliche, steuerliche und unternehmerische Belange fachübergreifend zu berücksichtigen. Unsere Mandanten schätzen daher ganz besonders, dass wir aufgrund unserer Qualifikationen und Erfahrungen über die notwendige Kreativität und interdisziplinäre Lösungskompetenz verfügen.

 

Angefangen von der Unternehmensgründung bis hin zur Nachfolgeplanung, dem Verkauf eines Unternehmens oder der Vermögensstrukturierung – wir unterstützen unsere Mandanten in allen wirtschaftlichen Fragestellungen.

Gesellschaftsrecht

Für unsere Mandanten beraten und gestalten wir u.a. Unternehmensgründungen, Umstrukturierungen, Nachfolgeregelungen, Satzungsänderungen, Kapital- und Sanierungsmaßnahmen sowie Stiftungslösungen. Darüber hinaus bereiten wir Haupt- und Gesellschafterversammlungen vor, begleiten diese bzw. nehmen als Vertreter der Mandanten teil. Gesellschaftsrechtliche Maßnahmen erfolgen stets unter Berücksichtigung steuerlicher Vorgaben.

 

Wir beraten sowohl Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen als auch Gesellschafter und Kapitalgeber.

Nachfolge

Fachübergreifende Beratung aus einer Hand ist bei der Nachfolgegestaltung im Privat- und Betriebsvermögen und bei Stiftungslösungen unabdingbar.

 

Sind Gesellschaftsvertrag und Unternehmertestament aufeinander abgestimmt? Wurden bei einer schenkungsteuerlichen Gestaltung die ertragsteuerlichen Auswirkungen sowie Opportunitäts- und Folgekosten sowie die Konsequenzen für den Beleihungswert des Unternehmens beachtet? Haben Sie überhaupt einen geeigneten Nachfolger, dem Sie Ihr Unternehmen anvertrauen und zumuten wollen - oder soll es vielleicht doch lieber eine unternehmenstragende Familienstiftung sein?

M&A

Aufbauend auf unserem interdisziplinären Beratungsansatz beraten für unsere Mandanten beim Kauf bzw. Verkauf eines Unternehmens umfassend. Das gilt für alle denkbaren Phasen eines M&A-Deals: Vorauswahl geeigneter Vertragspartner, Letter of Intent, due dilligence, Unternehmensbewertung, Kaufpreisverhandlung, Finanzierung, steuerliche und vertragliche Ausgestaltung, Umsetzung.

 

Gerade Familienunternehmen neigen dazu, in ihren Jahresabschlüssen nicht allzu üppige Gewinne auszuweisen. Darüber hinaus werden die unternehmerische und die private Sphäre häufig nicht klar voneinander getrennt. Solche Strukturen haben natürlich negative Auswirkungen auf den Kaufpreis. Wir helfen, das Unternehmen zunächst „schön“, d.h. verkaufsreif, zu machen. Dafür bedarf es in der Regel einer Vorlaufzeit von 2 bis 3 Jahren, die vom Unternehmer einzuplanen ist.

Prozessführung

Bei konträren Interessenlagen empfehlen wir unseren Mandanten stets, eine langfristige Lösung anzustreben. Das gilt vor allem auch für Auseinandersetzungen in Familienunternehmen oder Streitigkeiten zwischen langjährigen Vertragspartnern.

 

Sollen z.B. gesellschaftsrechtliche Konflikte durch Gerichte entschieden werden, kostet das Zeit, Kraft, Geld und lähmt das Unternehmen. Ist der Prozessweg unvermeidlich, beschreiten wir ihn allerdings für unsere Mandanten konsequent und verfügen auch über entsprechende forensische Erfahrungen.

Unternehmen in der Krise

Die Insolvenz eines Unternehmens zieht nicht selten auch die Geschäftsführung und teilweise selbst die Gesellschafter mit in den finanziellen Abgrund. Auch Sanierungsmaßnahmen wollen gut durchdacht sein. So müssen z.B. Rangrücktritt oder Forderungsverzicht derart ausgestaltet werden, dass sie einerseits insolvenzrechtlich anzuerkennen sind, andererseits aber nicht zum steuerlichen Fiasko werden. Dabei haben wir nicht nur die rechtlichen und steuerlichen Belange im Auge, sondern wir führen auch die notwendigen betriebswirtschaftlichen Analysen durch.

Unternehmern ist besonders schwer zu vermitteln, dass in der Unternehmenskrise die wirtschaftlich vernünftigste Maßnahme nicht zwingend die gesetzlich gebotene ist. Der gut gemeinte Versuch, Arbeitsplätze und die eigene Einkunftsquelle zu erhalten, kann empfindliche strafrechtliche und haftungsrechtliche Konsequenzen haben.

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